Wohnungseigentumsrecht

Ich berate und vertrete Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Dazu gehört z.B.

  • das Entwerfen von Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft
  • das Entwerfen von Beschlussanträgen
  • die beratende Teilnahme an Eigentümerversammlungen
  • die Beratung bei Auseinandersetzungen innerhalb der Gemeinschaft
  • die Vertretung vor Gericht bei Beschlussanfechtungen oder anderen Verfahren
  • das Eintreiben von Hausgeldrückständen