Ich berate und vertrete Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Dazu gehört z.B.
- das Entwerfen von Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft
- das Entwerfen von Beschlussanträgen
- die beratende Teilnahme an Eigentümerversammlungen
- die Beratung bei Auseinandersetzungen innerhalb der Gemeinschaft
- die Vertretung vor Gericht bei Beschlussanfechtungen oder anderen Verfahren
- das Eintreiben von Hausgeldrückständen